Für Jugendämter

Infos für Jugendämter und Jugendberufshilfen

Unser Angebot

Das Kolping Azubi- und Jugendwohnen bietet unterschiedliche Leistungsangebote für junge Menschen im Übergang zwischen Schule und Beruf. Mit sozialpädagogischer Begleitung soll den Auszubildenden bei der Verselbständigung geholfen werden. Die Intensität der Begleitung ist je nach Leistungsangebot und Haus unterschiedlich ausgestaltet. Ebenso sind die Häuser in ihren Angeboten, der Ausstattung und den Kosten individuell aufgestellt. Die meisten Standorte sind zudem sozialpädagogische Wohnformen gem. §13 Abs. 3 SGB VIII. In Frankfurt und Karlsruhe bieten wir zusätzlich Hilfe zu Erziehung nach §27 i.V.m §34 und § 41 SGB VIII an.

Das Angebot der einzelnen Häuser entnehmen Sie bitte der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

  • Sozialpädagogische Wohnformen nach 13 III SGB VIII
  • Hilfe zur Erziehung nach §34 und §41 SGB VIII

Sozialpädagogische Wohnformen nach §13 III SGB VIII

Die Leistung richtet sich an junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren und Berufsausbildungsbeihilfe in Höhe der anerkannten Kosten (amtlich anerkanntes Leistungsentgelt) gem. §65 III SGB III erhalten. Die Leistungsentgelte werden jeweils vor Ort verhandelt, sodass es zu regionalen Unterschieden in der Höhe der Entgelte und der damit verbundenen Kosten kommt. Das Angebot richtet sich zudem an Berufs- und Blockschüler:innen und junge Erwachsene, die an einer Maßnahme der beruflichen Integration im Rahmen des SGB II teilnehmen. Die sozialpädagogische Wohnform stellt zudem eine gute Basis für die Überleitung aus der HzE zur Selbständigkeit dar.

Hilfe zur Erziehung nach §34 und §41 SGB VIII

Die „Hilfe zur Erziehung“ gem. §27 KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) unterstützt die Personensorgeberechtigten, wenn „…eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet (…)“ ist. Die Personensorgeberechtigten, zumeist die Eltern, können demnach beim Jugendamt einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ beim Jugendamt stellen, wenn sie Hilfe und Unterstützung mit ihrem Kind benötigen. Die Hilfe zur Erziehung gibt es in unterschiedlichen Formen, eine davon ist die Unterbringung in einer Einrichtung des Azubiwohnens. Hier wird die pädagogische Begleitung individuell mit dem jungen Menschen besprochen.

Die Leistungsangebote der Häuser sind auch hier wieder differenziert ausgestaltet.

Wir bieten…

  • Subsidiäre Partnerschaft bei der Umsetzung der Sozialgesetze SGB II, SGB III und SGB VIII
  • Angebotsvielfalt zur Gewährleistung des individuellen Hilfebedarfs der Jugendlichen
  • Passgenauigkeit bei der Angebotsauswahl
  • Förderung von Mobilität
  • Regionale Zukunftssicherung durch Wohnangebote für den Fachkräftenachwuchs
  • Verhinderung von sozialen Folgekosten
  • Hilfe aus einer Hand unter einem Dach
  • Professionell-partizipative Kooperation

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an uns wenden:
info@kolping-jugendwohnen.de