Die Meldebeauftragten von KOLPING JUGENDWOHNEN

Ansprechpersonen Meldung

Im Kolping Jugendwohnen besteht eine Melde- und Beratungspflicht für Vorfälle sexualisierter Gewalt. Sie gilt für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen. Auch andere Personen können sich bei unklaren Situationen melden. Ihr Anruf ist willkommen.

Hier steht eine Überschrift

An wen kann ich mich wenden?
Wenn die Meldung ein Kolping Jugendwohnheim betrifft, sind die geschulten Meldebeauftragten vom Kolping Jugendwohnen die richtigen Ansprechpartner*innen.


Das Ziel ist, Fehlverhalten zu stoppen und Betroffene zu schützen. Es gilt außerdem eine interne Beratungspflicht nach dem Vier-Augen-Prinzip für unklare Situationen. Alle Meldestellen vermitteln darüber hinaus Beratungsangebote außerhalb von Kolping Jugendwohnen.